Beitragsordnung

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§3,4 der Satzung in der Fassung vom 21. Februar 2019.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung der Organisation ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Die Organisation ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann die Organisation ihre Aufgaben erfüllen und ihre Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Beitragsordnung wurde zuletzt am 4. Januar 2023 modifiziert. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern schriftlich bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt der Organisation beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist verbindlich.

IV. Regelungen

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich wie folgt:

MitgliedschaftJahresbeitragBeschreibung
Ordentliche Mitgliedschaft (1 Lizenz)100,00 EURFachkräfte im Gesundheitswesen, Multiplikatoren, Interessiert
Ermäßigte Mitgliedschaft (1 Lizenz)65,00 EURStudenten, Auszubildende, Arbeitslose, Selbsthilfe- gruppenleiter, Rentner
Gruppenmitgliedschaft (1 Lizenz pro Person)bis 100,00 EUR pro Lizenz bzw. Person (siehe Staffelung)Unternehmen, Institutionen und Organisationen

Zur Mitgliederversammlung am 21. Februar 2019 wurde folgende Staffelung bei Gruppenmitgliedschaften beschlossen. Für jede Person wird 1 Lizenz benötigt.

  • 1-4 Personen: 100 EUR/ Person und Jahr
  • 5-9 Personen: 95 EUR/ Person und Jahr
  • 10-24 Personen: 90 EUR/ Person und Jahr
  • 25-49 Personen: 85 EUR/ Person und Jahr
  • 50-74 Personen: 80 EUR/ Person und Jahr
  • 75-99 Personen: 75 EUR/ Person und Jahr
  • ab 100 Personen: 70 EUR/ Person und Jahr

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften-und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können der Organisation daraus keine Nachteile entstehen.

Mitgliedsbeiträge bei Eintritt im Laufe des Jahres

Der Mitgliedsbeitrag bei Eintritt für das laufende Jahr variiert in Abhängigkeit des Quartals. In den Folgejahren der Mitgliedschaft ist der volle Beitrag fällig.

Ordentliche und ermäßigte Mitgliedschaften

Mitgliedschaft/ Eintrittab 01.01. (1. Quartal)ab 01.04. (2. Quartal)ab 01.07. (3. Quartal)ab 01.10. (4. Quartal)
Ordentliche Mitgliedschaft100 EUR75 EUR50 EUR25 EUR
Ermäßigte Mitgliedschaft65 EUR48,75 EUR32,50 EUR16,25 EUR

Gruppenmitgliedschaften

Mitgliedschaft/ Eintrittab 01.01. (1. Quartal)ab 01.04. (2. Quartal)ab 01.07. (3. Quartal)ab 01.10. (4. Quartal)
Gruppenmitgliedschaft 1-4 Personen100 EUR pro Person75 EUR pro Person50 EUR pro Person25 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft 5-9 Personen95 EUR pro Person71,25 EUR pro Person47,50 EUR pro Person23,75 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft 10-24 Personen90 EUR pro Person67,50 EUR pro Person45 EUR pro Person22,50 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft 25-49 Personen85 EUR pro Person63,75 EUR pro Person42,50 EUR pro Person21,25 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft 50-74 Personen80 EUR pro Person60 EUR pro Person40 EUR pro Person20 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft 75-99 Personen75 EUR pro Person56,25 EUR pro Person37,50 EUR pro Person18,75 EUR pro Person
Gruppenmitgliedschaft ab 100 Personen70 EUR pro Person52,50 EUR pro Person35 EUR pro Person17,50 EUR pro Person

Kündigung und Fristen

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 4 Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

Die Beiträge des Vereins werden durch Überweisung oder Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:

  • Apotheker-und Ärztebank
  • DE69300606010004936604
  • DAAEDEDDXXX

Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.03. eines Jahres fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können Mahngebühren erhoben werden:

MahnstufeGebühr/ Verfahren
Mahnung 1„Erinnerung“
Mahnung 22,00 EUR
Mahnung 32,00 EUR
Einleitung Mahnverfahren/ weiteres VerfahrenAusschluss der Mitgliedschaft

Bei Nichtdeckung des Kontos bei Lastschriftverfahren werden 5,00 EUR Gebühr erhoben und es wird auf Überweisung als Zahlweise umgestellt.

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