Beitragsordnung
Inhalt
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§3,4 der Satzung in der Fassung vom 21. Februar 2019.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung der Organisation ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Die Organisation ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann die Organisation ihre Aufgaben erfüllen und ihre Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Beitragsordnung wurde zuletzt am 4. Januar 2023 modifiziert. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern schriftlich bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt der Organisation beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist verbindlich.
IV. Regelungen
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich wie folgt:
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag | Beschreibung |
---|---|---|
Ordentliche Mitgliedschaft (1 Lizenz) | 100,00 EUR | Fachkräfte im Gesundheitswesen, Multiplikatoren, Interessiert |
Ermäßigte Mitgliedschaft (1 Lizenz) | 65,00 EUR | Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Selbsthilfe- gruppenleiter, Rentner |
Gruppenmitgliedschaft (1 Lizenz pro Person) | bis 100,00 EUR pro Lizenz bzw. Person (siehe Staffelung) | Unternehmen, Institutionen und Organisationen |
Zur Mitgliederversammlung am 21. Februar 2019 wurde folgende Staffelung bei Gruppenmitgliedschaften beschlossen. Für jede Person wird 1 Lizenz benötigt.
- 1-4 Personen: 100 EUR/ Person und Jahr
- 5-9 Personen: 95 EUR/ Person und Jahr
- 10-24 Personen: 90 EUR/ Person und Jahr
- 25-49 Personen: 85 EUR/ Person und Jahr
- 50-74 Personen: 80 EUR/ Person und Jahr
- 75-99 Personen: 75 EUR/ Person und Jahr
- ab 100 Personen: 70 EUR/ Person und Jahr
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften-und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können der Organisation daraus keine Nachteile entstehen.
Mitgliedsbeiträge bei Eintritt im Laufe des Jahres
Der Mitgliedsbeitrag bei Eintritt für das laufende Jahr variiert in Abhängigkeit des Quartals. In den Folgejahren der Mitgliedschaft ist der volle Beitrag fällig.
Ordentliche und ermäßigte Mitgliedschaften
Mitgliedschaft/ Eintritt | ab 01.01. (1. Quartal) | ab 01.04. (2. Quartal) | ab 01.07. (3. Quartal) | ab 01.10. (4. Quartal) |
---|---|---|---|---|
Ordentliche Mitgliedschaft | 100 EUR | 75 EUR | 50 EUR | 25 EUR |
Ermäßigte Mitgliedschaft | 65 EUR | 48,75 EUR | 32,50 EUR | 16,25 EUR |
Gruppenmitgliedschaften
Mitgliedschaft/ Eintritt | ab 01.01. (1. Quartal) | ab 01.04. (2. Quartal) | ab 01.07. (3. Quartal) | ab 01.10. (4. Quartal) |
---|---|---|---|---|
Gruppenmitgliedschaft 1-4 Personen | 100 EUR pro Person | 75 EUR pro Person | 50 EUR pro Person | 25 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 5-9 Personen | 95 EUR pro Person | 71,25 EUR pro Person | 47,50 EUR pro Person | 23,75 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 10-24 Personen | 90 EUR pro Person | 67,50 EUR pro Person | 45 EUR pro Person | 22,50 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 25-49 Personen | 85 EUR pro Person | 63,75 EUR pro Person | 42,50 EUR pro Person | 21,25 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 50-74 Personen | 80 EUR pro Person | 60 EUR pro Person | 40 EUR pro Person | 20 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 75-99 Personen | 75 EUR pro Person | 56,25 EUR pro Person | 37,50 EUR pro Person | 18,75 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft ab 100 Personen | 70 EUR pro Person | 52,50 EUR pro Person | 35 EUR pro Person | 17,50 EUR pro Person |
Kündigung und Fristen
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 4 Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
Die Beiträge des Vereins werden durch Überweisung oder Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
- Apotheker-und Ärztebank
- DE69300606010004936604
- DAAEDEDDXXX
Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.03. eines Jahres fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können Mahngebühren erhoben werden:
Mahnstufe | Gebühr/ Verfahren |
---|---|
Mahnung 1 | „Erinnerung“ |
Mahnung 2 | 2,00 EUR |
Mahnung 3 | 2,00 EUR |
Einleitung Mahnverfahren/ weiteres Verfahren | Ausschluss der Mitgliedschaft |
Bei Nichtdeckung des Kontos bei Lastschriftverfahren werden 5,00 EUR Gebühr erhoben und es wird auf Überweisung als Zahlweise umgestellt.