Willkommen! Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Organisation und eine Mitgliedschaft interessieren. Als Mitglied profitieren Sie von einem breiten Netzwerk an Ernährungsfachkräften und angrenzenden Berufen im deutschsprachigen Raum. Sie haben Zugang zu unserem Mitgliederbereich und können jederzeit und von überall aus auf sämtliche Unterlagen und Downloads zugreifen. Auch können Sie sich auf Ermäßigungen auf ausgewählte Veranstaltungen und Zeitschriften freuen. Gleichzeitig unterstützen Sie unsere Arbeit: Wir setzen uns für die Förderung der Allgemeinheit ein und stellen alle Hintergrundartikel sowie einen wöchentlich erscheinenden Newsletter der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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Leistungen für Nicht-Mitglieder
- wöchentlicher Newsletter
- Hintergrundartikel auf unserer Website (Blogazine)
- Beratungsmaterialien zum Kauf im Medienshop
- ausgewählte Recherche- und Tabellentools
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Leistungen für Mitglieder
- wöchentlicher Newsletter mit speziellen Angeboten
- Hintergrundartikel auf unserer Website (Blogazine) mit zusätzlichen Informationen und Downloads
- Zugriff auf alle Beratungsmaterialien im Medienshop und Verwendung dieser in eigenen Unterlagen, zur Weitergabe an Betroffene und Beratungssuchende etc.
- Zugriff auf alle Recherche- und Tabellentools
- Ermäßigungen auf Fort- und Weiterbildungen, Vorstellen eigener Angebote möglich
- Nutzung unseres Logos auf eigener Website
Hintergrundartikel auf unserer Website (Blogazine)
Unsere Hintergrundartikel sind grundsätzlich frei von Werbung Dritter. Damit sichern wir uns Unabhängigkeit und Kongruenz zu unseren Inhalten. Zudem wird der Großteil unserer Texte laufend aktualisiert. Es gibt somit einen festen Themenbestand nach entsprechenden Themenbereichen. Jährlich kommen weitere Themen dazu.
Wir bemühen uns, alle Informationen mit Quellen zu belegen. Fehlende Quellen in älteren Textpassagen werden kontinuierlich mit der Aktualisierung ergänzt. Mitglieder profitieren zudem von zusätzlichen Inhalten und Angeboten.
Beratungsmaterialien/ Medienshop
In unserem Medienshop finden sich umfangreiche Unterlagen zu Nährstoffen, Lebensmitteln, Rezepten, Lebensstil, Erkrankungen und deren Therapie sowie Diagnostik.
Mitgliedern stehen alle angebotene Materialien zum Download im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung. Diese umfassen alle im Medienshop gelisteten Produkte inklusive neue, aktualisierte oder erweiterte Miniposter; interaktive Formulare und Arbeitsbögen sowie Powerpoint-Präsentationen bzw. Foliensammlungen. Die Materialien können nach dem Log-in direkt im Medienshop heruntergeladen werden. Es stehen verschiedene Formate zur Auswahl wie PDF-, Word-, Bild-, Powerpoint- oder animierte GIF-Dateien.
Recherche- und Tabellentools
Auf unserer Website gibt es ein umfangreiches Angebot an Recherche- und Tabellentools (Nährstoffgehalte von Lebensmitteln; Bücher und Leitlinien; Filme, Dokus und Podcasts sowie Praxis- und Beratungstools zu den verschiedenen Themen). Diese können beliebig nach Spalten, Suchbegriffen etc. gefiltert und angepasst werden. Zudem ist der Ausdruck der ganzen Tabellen möglich. Passen diese zu einem Hintergrundartikel, sind die Tools in den entsprechenden Beitrag eingebettet.
Mitglieder haben Zugriff auf alle Recherche- und Tabellentools.
Wöchentlicher Newsletter
Wöchentlich (42-48 x/ Jahr) erhalten Interessierte und Mitglieder einen Newsletter mit kurzen Artikeln zur aktuellen Wissenschaft, Ernährungs- und Beratungspraxis; mit Vorstellungen zu neu erschienenen Büchern, Dokus und Podcasts; mit Informationen zu neuen und aktualisierten Beratungsmaterialien sowie aktuellen Fort- und Weiterbildungen. Mitglieder profitieren von speziellen Angeboten und Vergünstigungen.
Nutzungs- und Lizenzrechte
Gemäß unseren Grundsätzen zu den Nutzungs-/ Lizenzrechten dürfen gekaufte Unterlagen im Medienshop für 1 Jahr kommerziell in Beratungen genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Mitglieder dürfen die Unterlagen an ihre KlientInnen zur privaten Nutzung weitergeben und als Vorlage für eigene Vorträge und Präsentationen nutzen. Animierte Gif-Dateien können in Social Media-Kanälen geteilt werden. Bei Kündigung erlischt das Recht der kommerziellen Nutzung unserer Unterlagen mit Wirksamkeit der Kündigung.
Fort- und Weiterbildungen
Mitglieder erhalten für bestimmte Anbieter von Fortbildungen ermäßigte Teilnehmergebühren. Einen Überblick über Anbieter und Umfang der Sonderkonditionen sind auf der entsprechenden Seite nachzulesen. Zudem können eigene Veranstaltungen in den Fort- und Weiterbildungskalender eingetragen werden.
Hinweis: Als Nachweis der Mitgliedschaft gilt die aktuelle Beitragsrechnung.
Fachzeitschriften
Mitglieder erhalten Vergünstigungen auf verschiedene Fachzeitschriften.
- Ernährungsumschau (20 % Rabatt auf den aktuell gültigen Normalpreis), Link zum Bestellformular
- Ernährung und Medizin (50 % Rabatt auf den aktuell gültigen Normalpreis),
Nutzung des Logos
Mitglieder können unser Logo auf Ihrer Website und in Ihren Unterlagen verwenden.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag ist seit Jahren stabil und wird es voraussichtlich auch die nächsten Jahre bleiben. Die Kosten für eine ordentliche Mitgliedschaft liegen bei 100 EUR pro Jahr und Person. Der Beitrag für eine ermäßigte Mitgliedschaft beträgt 65 EUR pro Jahr und Person. Für Unternehmen, die mehrere Personen in einer Mitgliedschaft lizenzieren wollen, gibt es eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge.
Ordentliche Mitgliedschaft (Einzellizenz)
Ideal für Fachkräfte im Gesundheitswesen, der Ernährungs-beratung und -therapie; Lehrende/ Informierende; Interessierte
100 EUR pro Jahr
Ermäßigte Mitgliedschaft (Einzellizenz)
Gewährt für Studierende, Auszubildende, Arbeitssuchende, Gruppenleiter von Selbsthilfegruppen, Pensionierte
65 EUR pro Jahr
Gruppenmitgliedschaft (Gruppenlizenz)
Ideal für medizinische Einrichtungen, Institutionen und Organisationen sowie Netzwerke, Qualitätszirkel und Praxisverbünde
ab 95 EUR pro Person + Jahr
Die Kosten variieren zudem im Laufe eines Jahres in Abhängigkeit des Eintrittsquartals.
Ordentliche und ermäßigte Mitgliedschaften
Mitgliedschaft/ Eintritt | ab 01.01. (1. Quartal) | ab 01.04. (2. Quartal) | ab 01.07. (3. Quartal) | ab 01.10. (4. Quartal) |
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Ordentliche Mitgliedschaft | 100 EUR | 75 EUR | 50 EUR | 25 EUR |
Ermäßigte Mitgliedschaft | 65 EUR | 48,75 EUR | 32,50 EUR | 16,25 EUR |
Die entsprechende Staffelung bei Gruppenmitgliedschaften entnehmen Sie bitte der Beitragsordnun
Wer kann Mitglied werden?
Jeder kann Mitglied werden. Als gemeinnütziger Verein ist die Mitgliedschaft wegen des Grundsatzes der Förderung der Allgemeinheit nicht auf einen eng begrenzten Kreis von Personen beschränkt. Wir sind kein Berufsverband! Unser Download-Angebot richtet sich aber insbesondere an Ernährungsfachkräfte und Angehörige angrenzender Berufe im deutschsprachigen Raum.
Wie kann ich Mitglied werden?
Füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus. Dort können Sie alle Optionen für eine ordentliche oder ermäßigte sowie eine Gruppenmitgliedschaft hinterlegen. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Unterschiede hinsichtlich der Leistungen zwischen den einzelnen Mitgliedstypen.
Wer den Antrag nicht online ausfüllen möchte, kann alternativ das entsprechende PDF-Formular nutzen.
Online-Mitgliedschaftsantrag (alle Mitgliedschaften)
Privatperson/ Einzelmitgliedschaft (ordentlich/ ermäßigt)
Gruppenmitgliedschaft mit Beitragsstaffelung (siehe Beitragsordnung)
Nach Antragseingang erhalten Sie von uns per E-Mail eine Mitgliedschaftsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten für den geschützten Mitgliederbereich.
Wie lang dauert eine Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft gilt immer bis zum 31.12. eines Jahres und verlängert sich automatisch, wenn keine fristgerechte Kündigung eingeht.
Wie und wann ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen?
Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt und zum 31.03. eines jeden Folgejahres zu zahlen. Die Zahlung ist per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat möglich. Ab der 2. Mahnung ist die Erhebung einer Mahngebühr möglich. In bestimmten Fällen bieten wir Ratenzahlungen an. Nehmen Sie hierfür bitte (rechtzeitig) Kontakt mit uns auf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nachträglich ergänzt oder aktualisiert werden: Link zum Formular.
Wie und wann hat eine Kündigung zu erfolgen?
Eine Mitgliedschaft kann in Textform per Mail, Post oder Fax erfolgen und muss bis zum 30.11. eines Jahres mitgeteilt werden. Kündigungen werden immer zum Jahresende wirksam.
Nutzen Sie hierfür auch gern unser Kontaktformular.
Besteht die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mutterschutz, vorübergehender fehlender Verdienst) ist eine ruhende Mitgliedschaft möglich und wird von der Geschäftsführung im Einzelfall entschieden. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Mail oder Telefon.
Gibt es eine Vergünstigung, wenn ich ein neues Mitglied anwerbe?
Ja. Für jedes neu geworbene Mitglied erlassen wir Ihnen 20 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages im Folgejahr. Bei 5 neuen Mitgliedern entfällt Ihr Jahresbeitrag folglich komplett. Bitten Sie einfach das geworbene Neumitglied, Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer auf dem Antragsformular zu vermerken. Wir schreiben Ihnen dann 20 % Ihres Jahresbeitrags für das Folgejahr gut. Wir bitten um Verständnis, dass nachträgliche Gutschriften nicht möglich sind.
Satzung
Aktuelle Fassung vom 21. Februar 2019
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) V.
(2) Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein bezweckt die interdisziplinäre Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in den Bereichen Ernährungstherapie und Prävention für Verbraucher und Ernährungsfachkräfte, insbesondere durch
- Erarbeitung von Medien auf wissenschaftlich und praktisch dokumentierter Grundlage;
- die Auswertung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Arbeiten;
- unabhängige Beratung und Aufklärung nach 63 SGB V;
- Einrichtung von Beratungs- und Informationsstellen;
- Durchführung von Ernährungsberatung, Schulungen und Fortbildungen;
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
- Konzeption, Durchführung und Förderung von Projekten;
- den Aufbau einer Ernährungsdatenbank und eines Verbraucherportals;
- Förderung der Selbsthilfe im Besonderen.
(2) Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung („Steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff. AO). D
§ 3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
(1) Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden.
- Natürliche Personen sind Ärzte, Apotheker, Ernährungswissenschaftler, Diätassistenten, Heilpraktiker, Ernährungsberater und im Bereich der Ernährungstherapie und Prävention interessierte bzw. tätige Personen.
- Juristische Personen sind Krankenhäuser und Reha-Kliniken, im Tätigkeitsgebiet angesiedelte Fachgesellschaften, Unternehmen sowie öffentliche Institutionen.
- Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes Personen ernannt werden, die sich um die Ernährungstherapie und Prävention besonders verdient gemacht haben.
(2) Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich oder per E-Mail an den Verein zu richten. Über Aufnahmeanträge entscheidet die Geschäftsführung. Der Antragsteller verpflichtet sich zur Anerkennung und Einhaltung der Satzungsbestimmungen.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
(4) Jedes Mitglied besitzt eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechtes ist ausgeschlossen.
(5) Jedes Mitglied hat Anspruch auf die Leistungen des Vereins gemäß den Beschlüssen des Vorstandes.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Der Austritt ist dem Verein gegenüber schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn
- ein Verstoß gegen die Satzung vorliegt.
- dem Verein gegenüber ein Schaden entstanden ist.
- der fällige Mitgliedsbeitrag trotz zweifacher Mahnung über 3 Monate im Rückstand ist.
- Das betroffene Mitglied hat ein Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Anhörung gegenüber dem Vorstand.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern sind Beiträge zu entrichten, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
(3) Der Beitrag ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres fällig und auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres ein- bzw. austritt oder ausgeschlossen wird.
§ 5 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand und
- der Organisationsbeirat
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Vereins an. Die Leitung obliegt dem Vorstand, bei Vorstandswahlen einem gewählten Versammlungsleiter.
(2) Der Protokollführer wird vom Vorstand bestimmt.
(3) Die Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre statt. Im Vorfeld kann eine Online-Mitgliederversammlung mit ausschließlich beratender Funktion abgehalten werden, die den Grundsätzen einer geschlossenen Benutzergruppe folgt.
(4) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung oder bestätigter E- Mails unter Angabe der Tagesordnung und vorliegender Anträge mit einer Frist von 4 Wochen ein.
(5) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung unabhängig von der Zahl erschienener Mitglieder beschlussfähig. Diese befasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
(6) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des Vorstandes;
- Genehmigung des Haushaltsplanes;
- Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;
- Entgegennahme der Geschäfts- und Finanzberichte;
- Beschlussfassung über Anträge,
- Ausschließung,
- Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins. Diese bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(7) Änderungen des Satzungszwecks bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.
(8) Über die Durchführung der Mitgliederversammlung ist vom Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder oder der Vorstand, insofern es das Interesse des Vereins erfordert, verlangen.
§ 7 Vorstand des Vereins
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 1 und maximal 3 Mitgliedern. Werden mehrere Mitglieder in den Vorstand gewählt, erhalten sie der Reihe nach die folgenden Bezeichnungen a bis c:
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende und
- der Kassenwart.
(2) Wahl des Vorstandes
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für 2 Jahre gewählt.
- Wahlvorschläge sind zu Beginn der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern und vom Vorstand einzureichen und bekanntzugeben.
- Die Wahl des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Kassenwarts wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
(3) Vorstandssitzungen
- Der Vorstand trifft auf Einberufung eines Vorsitzenden unter Angabe der Beratungspunkte zusammen.
- Die Form der Einberufung, die Sitzungsleitung und die Protokollführung obliegen den Vorsitzenden.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
(4) Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen:
- Wahl des Organisationsbeirates;
- Ernennung von Ehrenmitgliedern;
- Bestellung eines Geschäftsführers als besonderen Vertreter im Sinn des § 30 BGB. Er ist alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er muss nicht Vereinsmitglied sein;
- Einberufung von Arbeitskreisen.
(5) Vertretung des Vereins
- Die Vorstandsvorsitzenden vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich, sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 26 BGB).
- Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 EUR ist die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erforderlich.
(6) Der Vorstand arbeitet unentgeltlich und ehrenamtlich. Ferner gibt er sich eine Geschäftsordnung.
§ 8 Der Organisationsbeirat
(1) Der Organisationsbeirat setzt sich aus Personen zusammen, die die verschiedenen Interessenbereiche des Vereins repräsentieren und nicht dem Vorstand angehören.
(2) Vornehmliche Aufgabe des Organisationsbeirates ist die ehrenamtliche und unentgeltliche Beratung aller für den Verein tätigen Personen.
§ 9 Arbeitskreise
(1) Der Vorstand kann Arbeitskreise zur Betreuung besonderer Angelegenheiten und spezifischer Arbeitsgebiete bilden und auflösen. Diese wählen eigenständig ihren Leiter.
(2) Die Arbeitskreise legen dem Vorstand jährlich ihre Arbeitsergebnisse vor, die auf der Mitgliederversammlung durch den Leiter vorgestellt werden.
(3) Veröffentlichungen der Ergebnisse werden durch den Vorstand veranlasst.
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
(1) Die Auflösung des Vereins erfolgt nach den Vorschriften des BGB durch die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen einer vom Vorstand zu benennenden juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 3 zu.
(3) Fehlt es an einem entsprechenden Beschluss, fällt das Vermögen an den Fiskus des Bundesstaates, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. Der Fiskus hat das Vermögen entsprechend § 46 BGB in einer den Zwecken des Vereins entsprechenden Weise zu verwenden.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Wenn eine Eintragung einzelner Punkte dem geltenden Recht nicht entsprechen sollten, kann eine sinngemäße Änderung vorgenommen werden.
Beitragsordnung
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§3,4 der Satzung in der Fassung vom 21. Februar 2019.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung der Organisation ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Die Organisation ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann die Organisation ihre Aufgaben erfüllen und ihre Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Beitragsordnung wurde zuletzt am 4. Januar 2023 modifiziert. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern schriftlich bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt der Organisation beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist verbindlich.
IV. Regelungen
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich wie folgt:
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag | Beschreibung |
---|---|---|
Ordentliche Mitgliedschaft (1 Lizenz) | 100,00 EUR | Fachkräfte im Gesundheitswesen, Multiplikatoren, Interessiert |
Ermäßigte Mitgliedschaft (1 Lizenz) | 65,00 EUR | Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Selbsthilfe- gruppenleiter, Rentner |
Gruppenmitgliedschaft (1 Lizenz pro Person) | bis 100,00 EUR pro Lizenz bzw. Person (siehe Staffelung) | Unternehmen, Institutionen und Organisationen |
Zur Mitgliederversammlung am 21. Februar 2019 wurde folgende Staffelung bei Gruppenmitgliedschaften beschlossen. Für jede Person wird 1 Lizenz benötigt.
- 1-4 Personen: 100 EUR/ Person und Jahr
- 5-9 Personen: 95 EUR/ Person und Jahr
- 10-24 Personen: 90 EUR/ Person und Jahr
- 25-49 Personen: 85 EUR/ Person und Jahr
- 50-74 Personen: 80 EUR/ Person und Jahr
- 75-99 Personen: 75 EUR/ Person und Jahr
- ab 100 Personen: 70 EUR/ Person und Jahr
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften-und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können der Organisation daraus keine Nachteile entstehen.
Mitgliedsbeiträge bei Eintritt im Laufe des Jahres
Der Mitgliedsbeitrag bei Eintritt für das laufende Jahr variiert in Abhängigkeit des Quartals. In den Folgejahren der Mitgliedschaft ist der volle Beitrag fällig.
Ordentliche und ermäßigte Mitgliedschaften
Mitgliedschaft/ Eintritt | ab 01.01. (1. Quartal) | ab 01.04. (2. Quartal) | ab 01.07. (3. Quartal) | ab 01.10. (4. Quartal) |
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Ordentliche Mitgliedschaft | 100 EUR | 75 EUR | 50 EUR | 25 EUR |
Ermäßigte Mitgliedschaft | 65 EUR | 48,75 EUR | 32,50 EUR | 16,25 EUR |
Gruppenmitgliedschaften
Mitgliedschaft/ Eintritt | ab 01.01. (1. Quartal) | ab 01.04. (2. Quartal) | ab 01.07. (3. Quartal) | ab 01.10. (4. Quartal) |
---|---|---|---|---|
Gruppenmitgliedschaft 1-4 Personen | 100 EUR pro Person | 75 EUR pro Person | 50 EUR pro Person | 25 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 5-9 Personen | 95 EUR pro Person | 71,25 EUR pro Person | 47,50 EUR pro Person | 23,75 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 10-24 Personen | 90 EUR pro Person | 67,50 EUR pro Person | 45 EUR pro Person | 22,50 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 25-49 Personen | 85 EUR pro Person | 63,75 EUR pro Person | 42,50 EUR pro Person | 21,25 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 50-74 Personen | 80 EUR pro Person | 60 EUR pro Person | 40 EUR pro Person | 20 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft 75-99 Personen | 75 EUR pro Person | 56,25 EUR pro Person | 37,50 EUR pro Person | 18,75 EUR pro Person |
Gruppenmitgliedschaft ab 100 Personen | 70 EUR pro Person | 52,50 EUR pro Person | 35 EUR pro Person | 17,50 EUR pro Person |
Kündigung und Fristen
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 4 Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
Die Beiträge des Vereins werden durch Überweisung oder Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
- Apotheker-und Ärztebank
- DE69300606010004936604
- DAAEDEDDXXX
Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.03. eines Jahres fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können Mahngebühren erhoben werden:
Mahnstufe | Gebühr/ Verfahren |
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Mahnung 1 | „Erinnerung“ |
Mahnung 2 | 2,00 EUR |
Mahnung 3 | 2,00 EUR |
Einleitung Mahnverfahren/ weiteres Verfahren | Ausschluss der Mitgliedschaft |
Bei Nichtdeckung des Kontos bei Lastschriftverfahren werden 5,00 EUR Gebühr erhoben und es wird auf Überweisung als Zahlweise umgestellt.