Mangelernährung – Screening soll Pflicht werden, aber wer behandelt danach?

Was lange währt, wird manchmal gut. Das scheint sich zumindest beim Dauerthema Mangelernährung zu bestätigen. Endlich! Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) die Grundlage für ein systematisches Screening von Mangelernährung bei stationären Patienten geschaffen und den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G-BA) beauftragt, verbindliche Qualitätsvorgaben für die Umsetzung zu entwickeln. Krankenhäuser müssten dann bei Aufnahme der Patienten ein Ernährungsscreening durchführen, um bis zu (geschätzt) 30 % betroffener Patienten besser zu versorgen.

Das Gesetz ist damit auf den Weg gebracht. Das sollte für Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie ein Grund zum Feiern und Trommeln sein. Öffentlich getrommelt hat nur die Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) – und das zu Recht. Die führenden Köpfe der DGEM – allen voran ihr Vorsitzender Dr. Gert Bischoff und Vorstandsmitglied Prof. Dr. Matthias Pirlich – haben über Jahre hinweg unermüdlich für eine solche Regelung gekämpft. Die DGEM zumindest hat denn auch eine Pressemeldung verfasst, die für eine bescheidene, aber wichtige Verbreitung der Neuigkeit gesorgt hat. Von den Verbänden der Ernährungsfachkräfte gab es dazu allenfalls freundlichen Beifall von der Seitenlinie – es war ihnen nur eine dürre Meldung mit wenigen Zeilen wert.  

Anders AD HOC NEWS _ Finanzzeitung für Deutschland – richtig gehört: FINANZZEITUNG – die titelt: „Krankenhausreform treibt Nachfrage nach Ernährungsfachkräften. Weiter heißt es dort: „Das neue Gesetz verpflichtet Kliniken zum Mangelernährungs-Screening – Das befeuert den Arbeitsmarkt für Diätassistenten und Oecotrophologen.“  Ein Blick in die Zukunft, der vielleicht doch etwas zu rosig ist. Trotzdem ist es fast schon peinlich, wenn etwa ein Berufsverband Oecotrophologie (VDOE) den Fortschritt in der Sache unkommentiert lässt, während eine Finanzzeitung die Mitglieder dieses Verbandes über deren Zukunftsperspektiven aufklärt. AD HOC NEWS spekuliert: „Für Oecotrophologen eröffnen sich besondere Chancen im Qualitätsmanagement. Die neuen Screening-Pflichten bedeuten hohen administrativen Aufwand. Speisepläne müssen medizinisch angepasst, Prozesse in der Gemeinschaftsverpflegung optimiert werden. Daher suchen Kliniken Experten, die die Schnittstelle zwischen Diagnose, Diätetik und Betriebswirtschaft managen. Sie sollen evidenzbasierte Ernährungskonzepte integrieren und Pflegepersonal schulen. Die akademische Ausbildung wird hier zum entscheidenden Plus.“ (…zu schön, um wahr zu sein – und deswegen vielleicht doch ein bisschen zu optimistisch.)

Übrigens: Ein grundlegender Mangel des Gesetzesvorhabens liegt in der Beschränkung der geplanten Maßnahmen auf den klinischen / stationären Bereich. Denn darüber hinaus wäre es im Grunde zwingend nötig, die ernährungstherapeutische Weiterversorgung (… und insbesondere deren Vergütung) auch im ambulanten Bereich zu regeln – denn mit der Klinikentlassung ist das Problem der Mangelernährung für den Patienten in der Regel nicht erledigt. Endet die ernährungstherapeutische Versorgung nach der stationären Entlastung, geht das mit einem Verlust der Vorteile hinsichtlich Komplikationen und Mortalität einher – was wissenschaftlich u.a. durch die Effort-Studie belegt ist.  Von einer diesbezüglichen Regelung sind wir allerdings leider noch sehr weit entfernt.

Dr. Friedhelm Mühleib

Quellen und Verweise